Urteile fürprivate Mandanten 8-9/2011

 

 

 

Verkehrsrecht

 

Führerscheinentzug wegen nichtnachgewiesener Alkoholabstinenz

 

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier ist einAutofahrer, der in der Vergangenheit unstreitig alkoholabhängig war und der aufVerlangen der Führerscheinstelle nicht nachgewiesen hat, dass er nach einererfolgreichen Entwöhnungsbehandlung ein Jahr Alkoholabstinenz eingehalten unddie Alkoholabhängigkeit überwunden hat, zum Führen von Kraftfahrzeugenungeeignet. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist daher berechtigt, demAutofahrer die Fahrerlaubnis aus Gründen der Verkehrssicherheit mit sofortigerWirkung zu entziehen.

 

Urteildes VG Trier vom 12.05.2011

1 L557/11.TR

Pressemitteilung des VG Trier

 

 

Beurteilung der Erheblichkeit eines Mangels beimKfz-Kauf

 

Ist es dem Verkäufer eines Neuwagens trotz mehrererReparaturversuche nicht gelungen, das fehlerhafte Fahrverhalten des Fahrzeugszu beseitigen, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten undden Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenenKilometer zurückzuverlangen. An der Erheblichkeit eines Mangels ändert auchnichts, wenn sich durch ein im Verlauf des Rechtsstreits eingeholtes Gutachtendie Ursache des Mangels und die mit verhältnismäßig geringem Aufwand zubewerkstelligende Möglichkeit seiner Behebung herausstellen. Für dieBeurteilung des Mangels ist stets der Zeitpunkt der Rücktrittserklärungmaßgeblich.

 

Urteil des BGH vom 15.06.2011

VIII ZR 139/09

Pressemitteilungdes BGH

 

 

Kostentragungspflichtbei ausgetretenem Öl

 

Tritt aus einem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichenStraße eine größere Menge Öl aus, die zu einer Gefährdung derVerkehrssicherheit führen könnte, steht der Gemeinde gegenüber demFahrzeughalter ein Schadensersatzanspruch aus Gefährdungshaftung in Höhe derKosten der Beseitigung der Ölspuren zu.

 

Urteil des BGH vom 28.06.2011

VI ZR 184/10

NSW BGB § 249 Ga

 

 

Gebrauchtwagenkauf: Untersuchungspflicht bei Nachlackierung

 

Ein Autohändler musssicherstellen, dass beim Ankauf bzw. bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtwagenmögliche Unfallschäden zumindest durch eine einfache Sichtprüfung festgestelltund dokumentiert werden. Dies gilt erst recht, wenn ein Gebrauchtfahrzeugerkennbar in bestimmten Bereichen nachlackiert worden ist. Für einenKraftfahrzeughändler ist das meist ein Hinweis auf die Möglichkeit einesreparierten Unfallschadens.

 

Veräußert der Händler einnachlackiertes Fahrzeug, muss er den Käufer in der Regel von sich aus auf dienachlackierten Stellen und den sich daraus ergebenden Unfallverdacht hinweisen.Verschweigt er diese Umstände, kann der Käufer den Vertrag wegen arglistigerTäuschung anfechten und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.

 

Beschluss des OLG Karlsruhe vom25.10.2010

4 U 71/09

DAR 2011, 257

BB 2011, 770

 

 

Elterliche Aufsichtspflicht:Unfallverursachung durch Rad fahrende Fünfjährige

 

Grundsätzlichbedürfen Vorschulkinder einer ständigen Aufsicht im Straßenverkehr. Der Umfang der gebotenenAufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart, Charakter und Vorhersehbarkeit desVerkehrsverhaltens. Kann sich ein Kind bereits sicher alleineim Straßenverkehr bewegen, muss es nicht ständig von den Eltern überwacht odergar aktiv unterstützt werden. So sah es das Amtsgericht München durchaus alsvertretbar an, dass ein Vater seine fünfjährige Tochter, die seit zwei Jahrenunfallfrei auf der Straße Rad fährt, das letzte Stück zum Kindergarten alleinfahren lässt.

 

Erhaftet daher nicht wegen des Verstoßes gegen die elterliche Aufsichtspflicht,wenn das Kind, weil es sich durch andere Verkehrsteilnehmer bedrängt fühlt, mitdem Rad umkippt und dabei ein parkendes Fahrzeug beschädigt. Der Unfall wäreletztlich nur vermeidbar gewesen, wenn der Vater den Lenker des Kinderradesständig festgehalten hätte, was wegen der Fähigkeiten des Kindes nichtangezeigt und der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes hin zum selbstständigenVerkehrsteilnehmer nicht dienlich gewesen wäre. Eineeigene Haftung der Fünfjährigen schied nach dem Gesetz von vornherein aus.

 

Urteildes AG München vom 19.11.2010

122C 8128/10

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Keine Löschung von Punkten durchFührerscheinverzicht

 

Ein Autofahrer wurde wegen Erreichens der zulässigen Grenze seinesPunktekontos in der Flensburger Verkehrssünderkartei zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens(MPU) aufgefordert. Da er die Kosten für das Gutachten nicht aufbringen konnte,gab er seinen Führerschein freiwillig bei der Straßenverkehrsbehörde ab. Nacherfolgreicher Absolvierung eines Aufbauseminars erhielt er fünf Monate späterauf Antrag seinen Führerschein zurück. Nach einem neuerlichen Verkehrsverstoßwar die zulässige Punktezahl jedoch wieder erreicht. Der Betroffene meinte, dieVoreintragungen hätten durch seinen zwischenzeitlichen Verzicht auf dieFahrerlaubnis gelöscht werden müssen. Der Rechtsstreit ging bis vor dasBundesverwaltungsgericht, das sich der Meinung der Führerscheinstelleanschloss.

 

Das Gesetz sieht die Löschung von Voreintragungen nur für den Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Diese Regelung ist nicht auf dieFälle eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis übertragbar. Einer analogenAnwendung dieser Regelung stand entgegen, dass der Gesetzgeber ausweislich derGesetzesbegründung bei Verzichtsfällen bewusst von einer Löschung der Punkteabgesehen hat. Der Autofahrer musste daher wegen der neuerlichen Überschreitungder zulässigen Höchstpunktezahl erneut an einem Aufbauseminar teilnehmen.

 

Urteil des BVerwG vom 03.03.2011

3 1.10

RdW 2011, 255

 

 

Gebrauchtwagenverkauf: unzulässige "Werbemittel- undPlatzmietpauschale"

 

Beauftragt derFahrzeughalter einen gewerblichen Autohändler gegen Zahlung einererfolgsabhängigen Provision damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengeländeanzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen(Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis in derRegel als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharaktereinzuordnen. Das ist mit der Tätigkeit eines Maklers vergleichbar, der nebenseinem Provisionsanspruch keine Erstattung seiner Kosten und Auslagen verlangenkann.

 

Dementsprechend erklärteder Bundesgerichtshof eine Vertragsklausel wegen unangemessener Benachteiligungdes Auftraggebers für unwirksam, wonach der Verkäufer dem Händler neben derVerkaufsprovision von 10 Prozent noch eine wöchentliche "Werbemittel- undPlatzmietpauschale" von 40 Euro bezahlen sollte.

 

Urteil des BGH vom 13.01.2011

III ZR 78/10

DAR 2011, 252

NJW 2011, 1726

 

 

Beschädigungeines gestohlenen Fahrzeugs durch Polizeieinsatz

 

Einem Deutschen wurde sein VW Tourangestohlen. Das Fahrzeug wurde nach Holland verbracht und mit holländischenKennzeichen versehen. Der bzw. die Autodiebe benutzten den Wagen daraufhin beimehreren Einbrüchen in Deutschland. Bei einer Verfolgungsjagd konnte diePolizei das Fahrzeug der Verbrecher nur durch "gezieltes Rammen"stoppen. Der Fahrzeughalter verlangte von dem für den Polizeieinsatzzuständigen Land Ersatz für die Beschädigung seines Fahrzeugs.

 

Der Bundesgerichtshof verneinte einenAnspruch nunmehr in letzter Instanz. Bereits durch den Diebstahl war ohne Zutunder Polizei eine Situation entstanden, in der das Eigentumsrecht desFahrzeughalters erheblich beeinträchtigt war. Es war fraglich, ob er jemalswieder in den Besitz des Fahrzeugs gelangen würde. Darüber hinaus bestand auchdie gesteigerte Gefahr, dass der Dieb oder ein sonstiger unberechtigter Fahrerdas Fahrzeug ohne jede Rücksichtnahme auf die Belange des Eigentümersgebrauchen würde. Diese Gefahr hatte sich bereits vor dem Rammen des Fahrzeugsverwirklicht, da der Täter ein rücksichtsloses, nicht nur Leib und Lebenanderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch das Eigentum des Klägers gefährdendesFahrverhalten an den Tag gelegt und so das Rammen (als Ultima Ratio)herausgefordert hatte. Der Halter hat zwar seinen Wagen wieder; für den Schadenmuss er jedoch selbst aufkommen. Von den Straftätern wird er wohl kaum etwasbekommen.

 

Urteil des BGH vom 03.03.2011

III ZR 174/10

DAR 2011, 255

VersR2011, 808

 

 

Gebrauchtwagenkauf:Verkehrssicherheit als Beschaffenheitsgarantie bei Altfahrzeug

 

Wird ein zugelassenes Gebrauchtfahrzeugzum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauft, so kann der Käuferim Allgemeinen erwarten, dass es sich in einem Zustand befindet, der seinegefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt. Ist das Fahrzeug wegenDurchrostungen nicht mehr verkehrssicher, kann der Käufer trotz desvereinbarten Gewährleistungsausschlusses die Rückabwicklung des Kaufvertragesverlangen. Daran ändert auch nichts, dass der Wagen wegen seines Alters (hierWohnmobil Bj. 1982) im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug, der Allgemeinzustandzugleich aber als "gut" bezeichnet wurde.

 

Beschluss des OLG Köln vom 28.03.2011

3 U 174/10

DAR 2011, 260

 

 

 

Miet-, WEG- und Immobilienrecht

 

Kurze Verjährung für Ersatzansprüche wegen geschuldeterSchönheitsreparaturen

 

Nach mittlerweile einhelligerRechtsprechung sind Vertragsklauseln über die Vornahme vonSchönheitsreparaturen in (insbesondere älteren) Mietverträgen unwirksam, wennstarre Fristen für die Vornahme der Maßnahmen vereinbart wurden. In den letztenJahren sind von den Gerichten weitere Vertragsklauseln hinsichtlich derkonkreten Ausführung von Renovierungsarbeiten (insb. Farbwahl, Ausführung durchHandwerker etc.) für unwirksam erklärt worden.

 

Hat ein Mieter inUnkenntnis dieser Rechtsprechung Renovierungsarbeiten ausgeführt, zu denen eran sich nicht verpflichtet gewesen wäre, kann er die hierdurch entstandenenKosten vom Vermieter zurückverlangen. In diesem Zusammenhang weist derBundesgerichtshof nun darauf hin, dass derartige Rückforderungsansprüche insechs Monaten nach der Beendigung des Mietvertrages verjähren.

 

Urteil des BGH vom 04.05.2011

VIII ZR 195/10

NJW 2011, 1866

MDR 2011, 777

 

 

Keine höheren Straßenreinigungsgebührenfür Durchgangsstraßen

 

Ein Anlieger setzte sich erfolgreich gegen einen städtischenGebührenbescheid für Straßenreinigung zur Wehr. Er beanstandete, dass er alsAnlieger einer Durchgangsstraße wegen der aufwendigeren Reinigung mehr zahlensollte, als die in sonstigen Gemeindestraßen ansässigen Grundstückseigentümer.Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof sah in der Gebührenerhebung einenVerstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Anlieger ohne Einschränkung oderAusgleich der vollen Abgabenpflicht zu unterwerfen, wenn und soweit dieStraßenreinigung auch dem Allgemeininteresse an sauberen Straßen dient.

 

Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein fürAnliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger,sondern auch für Straßen, die sowohl dem Anlieger- als auch demDurchgangsverkehr dienen, und damit zugleich im Allgemeininteressedurchgeführt, dürfen diese (Mehr-)Kosten nicht den Anliegern aufgebürdetwerden.

 

Urteil des Hessischen VGH vom 11.05.2011

5 A 3081/09

Gemeindehaushalt 2011, 166

 

 

Kündigung bei fortlaufendunpünktlicher Mietzahlung

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden,dass die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermietersfortgesetzte verspätete Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierendePflichtverletzung darstellt, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach §543 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn dem Mieter dabeinur Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, weil er aufgrund einesvermeidbaren Irrtums davon ausgeht, dass er die Miete erst zur Monatsmittezahlen müsse.

 

Urteildes BGH vom 01.06.2011

VIIIZR 91/10

Pressemitteilung des BGH

 

 

Recht deseinzelnen Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden,dass das Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme inVerwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwaltersauszuüben ist. Der Auskunftsanspruch zur Jahresabrechnung und zumWirtschaftsplan steht zunächst allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu.Erst wenn die Gemeinschaft trotz Verlangens eines einzelnen Eigentümers hiervonkeinen Gebrauch macht, kann dieser allein die Auskunft verlangen. Ein eigenerAuskunftsanspruch besteht unabhängig von den übrigen Miteigentümern auch beiAngelegenheiten, die ausschließlich den einzelnen Wohnungseigentümer betreffen.

 

Urteil des BGH vom 11.02.2011

V ZR 66/10

MDR 2011, 413

WuM 2011, 314

 

 

Keine Alternativangebote bei Wiederbestellung des Verwalters

 

Wird der bisherige Verwalter einerWohnungseigentümergemeinschaft wiederbestellt, müssen vor der Beschlussfassungkeine Vergleichsangebote anderer Verwalter eingeholt werden. Die Eigentümerkönnen auch dann am bewährten Verwalter festhalten, wenn dessen Vergütung höherist als die anderer Anbieter. Alternativangebote müssen in einem solchen Fallnur eingeholt werden, wenn Wohnungseigentümer mit dem bisherigen Verwalternicht mehr zufrieden sind oder Anlass besteht, die Angemessenheit der Vergütung zu überprüfen.

 

Urteil des BGH vom 01.04.2011

V ZR 96/10

MDR 2011, 780

WM 2011, 1293

 

 

Hausverkauf mit Zufahrt auf fremdemGrundstück

 

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss denKäufer ungefragt darauf hinweisen, dass sich 36 Quadratmeter der Zufahrt auffremdem Grund befinden. Eine bloße Überlassung von Plänen und derenEinbeziehung in den notariellen Kaufvertrag ist angesichts einer solchenGrundstücksgestaltung nicht ausreichend. Daher hat der Verkäufer dem Käufer dendurch die eingeschränkte Nutzung entstehenden Minderwert im Wege desSchadensersatzes auszugleichen.

 

Urteildes LG Coburg vom 28.12.2010

23 O369/09

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Hinweispflicht bei absehbarerEigenbedarfskündigung

 

Beabsichtigt ein Vermieter, die zur Vermietung angebotene Wohnungdemnächst mit seiner Lebensgefährtin zu beziehen, muss er den Mieter daraufhinweisen, dass dieser in absehbarer Zeit mit einer Eigenbedarfskündigungrechnen muss. Beendet der Vermieter das Mietverhältnis ohne diesen Hinweisbereits drei Monate nach seinem Beginn, ist die ausgesprochene Kündigungunwirksam.

 

Urteil des BGH vom 06.07.2010

VIII ZR 180/09

RdW 2011, 252

 

 

Videokameramit Klingelanschluss zulässig

 

Die permanente Überwachung des Eingangsbereichs einesMehrfamilienhauses mittels einer Videokamerastellt eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Hausbewohner und derenBesucher dar. Hingegen sind Videokameras, die in die Klingelanlage des Hausesintegriert sind und die nur bei Betätigen einer ausgewählten Klingelangeschaltet werden und deren Bilder nur in der dazugehörigen Wohnung sichtbarsind, rechtlich nicht zu beanstanden. Daran ändert auch die mehr oder wenigertheoretische Möglichkeit nichts, durch manipulative Eingriffe die Konfigurationeiner Videokamera im Klingeltableau so zu ändern, dass sie unabhängig vomBetätigen der Klingeln aktiviert werden kann.

 

Urteil des BGH vom 08.04.2011

V ZR 210/10

WuM 2011, 386

MDR 2011, 778

 

 

 

Familien- und Erbrecht

 

Abfindung für Verzicht auf Erbenstellung steuerfrei

 

Ein Erblasser hatte mehrereTestamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerbeneingesetzt hatte. In der Folge stritten die eingesetzten Erben darüber, ob daszuletzt gefertigte Testament wegen behaupteter Testierunfähigkeit desErblassers wirksam ist. Im Rahmen eines Prozessvergleichs verzichtete der indem früheren Testament Bedachte schließlich gegen Zahlung einer Abfindung aufseine Erbenstellung.

 

Der Bundesfinanzhof hat nununter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsauffassung entschieden, dass eineAbfindung, die als Gegenleistung für den Verzicht auf ein vermeintlichesErbrecht bezahlt wird, nicht der Erbschaftsteuer unterliegt.

 

Urteil des BFH vom 04.05.2011

II R 34/09

BB 2011, 1557

StBW 2011, 589

 

 

Schwarzgeldabredefür Durchführung einer Hochzeitsfeier

 

Ein türkisches Paar beauftragte einenHochzeitsveranstalter mit der Durchführung einer Hochzeitsfeier für 620 Gäste.Von dem vereinbarten Preis sollte etwa die Hälfte "schwarz" gezahltwerden. Wegen eines Versäumnisses des Veranstalters konnte die Hochzeitsfeierschließlich nur in einem kleineren Saal mit 400 Gästen stattfinden. Das Paarverlangte Schadensersatz, u.a., weil ihm durch die Ausladung von 220 GästenGeld- und Goldgeschenke im Wert zwischen jeweils 50 und 100 Euro entgangenwaren.

 

Vertragliche Ansprüche schloss das mitdem Fall befasste Oberlandesgericht Frankfurt von vornherein aus, da derVertrag wegen der Schwarzgeldabrede von Anfang an als nichtig anzusehen war. ImÜbrigen wäre der Veranstalter auch bei einem ordnungsgemäß zustande gekommenenVertrag nicht zum Ersatz der entgangenen Geschenke verpflichtet gewesen. Der Zweckeiner Hochzeitsfeier ist nicht - wie bei einer gewerblichen Veranstaltung -darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen. Die von dem Hochzeitsveranstalterübernommene Pflicht bestand daher nicht darin, dem Hochzeitspaar zu Geld- undGoldgeschenken zu verhelfen, auch wenn diese in besonderem Maße alslandestypisch anzusehen sind.

 

Urteildes OLG Frankfurt/Main vom 16.05.2011

19 W29/11

BB 2011, 1474

 

 

Versorgungsausgleichauch bei nur zweijähriger Ehedauer

 

Nach § 1587c Nr. 1 kann dasFamiliengericht auf Antrag eines Ehegatten die Durchführung des anlässlicheiner Ehescheidung grundsätzlich vorzunehmenden Versorgungsausgleichsausschließen, wenn dies für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellenwürde.

 

Neben anderenUnbilligkeitsgründen (z.B. Verletzung der Unterhaltspflicht) kann auch diekurze Ehezeit bei der Bewertung des Vorliegens einer groben Unbilligkeit zuberücksichtigen sein. Bestand die Ehe jedoch mindestens zwei Jahre, ist auchversorgungsrechtlich von einer ehelichen Lebensgemeinschaft auszugehen. Sofernnicht andere gravierende Unbilligkeitsgründe vorliegen, ist auch bei einerderart kurzen Ehedauer der Versorgungsausgleich durchzuführen.

 

Beschluss des Thüringer OLGvom 19.05.2011

1 UF 93/11

NJW-Spezial 2011, 422

 

 

Kein Akteneinsichtsrecht fürErbenermittler

 

Sind die Erben einesNachlasses nicht bekannt, werden nicht selten sogenannte Erbenermittlerbeauftragt, den oder die Erben ausfindig zu machen. Meist handelt es sich dabeium spezialisierte Privatdetektive und Auskunfteien.

 

Das KammergerichtBerlin hat entschieden, dass einem Erbenermittler die Einsicht in Nachlassaktenverweigert werden kann. Das Recht auf Akteneinsicht setzt stets einvernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicheroder wissenschaftlicher Art voraus. Hierzu zählt nicht das allgemeineberufliche Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers.

 

Beschluss des KG Berlin vom 18.01.2011

1 W 340/10

jurisPR-FamR 10/2011, Anm. 3

ErbR 2011, 158

 

 

Kindesunterhalt:fortgesetzte freiberufliche Tätigkeit trotz Erreichens der Altersgrenze

 

Geht ein seinem Kind unterhaltspflichtigerElternteil trotz Wegfall der Erwerbsobliegenheit einer Erwerbstätigkeit nach,richtet sich die Bemessung seines unterhaltsrelevanten Einkommens nach demGrundsatz von Treu und Glauben, da es im Einzelfall unterschiedliche Gründedafür gibt, ungeachtet des Alters weiterzuarbeiten.

 

Setzt einniedergelassener Arzt nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahrenund trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen seine freiberufliche Tätigkeitfort, ist die Arbeitsleistung unterhaltsrechtlich als überobligatorischanzusehen. Dies hat für das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Folge, dass das aus der Weiterarbeiterzielte Erwerbseinkommen bei der Berechnung des Kindesunterhalts lediglich zu50 Prozent anzurechnen ist.

 

Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.02.2011

2 UF 45/09

NJW-Spezial 2011, 229

FamFR 2011, 174

 

 

Keine "Umbettung" nach 52 Jahren

 

Die sogenannte Umbettung eines einmal beerdigten Totenkann nur in Ausnahmefällen aus ganz besonderen Gründen verlangt werden. Einderartiges Verlangen kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wennBestattungsart und -ort nicht dem erklärten Willen des Verstorbenenentsprechen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht anhand objektiver Anhaltspunkteermittelbar, hat im Regelfall die Totenruhe Vorrang vor dem Umbettungswunschder Angehörigen.

 

So lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dieUmbettung eines vor 52 Jahren Verstorbenen, der im zweiten Weltkrieg aus demehemaligen Jugoslawien nach Deutschland geflüchtet und 1959 in Niederbayernbeerdigt worden war, wegen Wahrung der Totenruhe als unzulässig ab. Für denWunsch des Verstorbenen, nach so langer Zeit in einem Familiengrab in Bosnien-Herzegowina beerdigt zu werden, sah dasGericht keinen Anhaltspunkt.

 

Urteil des BayVGH vom 08.06.2011

4 ZB11.566

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KeineBetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

 

Nach dem Gesetz darf gegen den freienWillen des Volljährigen kein Betreuer bestellt werden. Wenn der Betroffene derEinrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist deswegen neben derNotwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch denBetroffenen auf einem freien Willen beruht. Der Bundesgerichtshof hat in eineraktuellen Entscheidung erklärt, worauf es bei der Beurteilung des freienWillens ankommt.

 

Für die Karlsruher Richter sind diebeiden entscheidenden Kriterien dabei die Einsichtsfähigkeit des Betroffenenund dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt es an einem dieserbeiden Elemente, liegt kein freier, sondern ein natürlicher Wille vor.Einsichtsfähigkeit setzt die Fähigkeit des Betroffenen voraus, im Grundsatz diefür und wider eine Betreuerbestellung sprechenden Gesichtspunkte zu erkennenund gegeneinander abzuwägen. Dabei dürfen jedoch keine überspanntenAnforderungen an die Auffassungsgabe des Betroffenen gestellt werden. Auch deran einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oderseelischen Behinderung leidende Betroffene kann in der Lage sein, einen freienWillen zu bilden und ihn zu äußern. Abzustellen ist jeweils auf dasKrankheitsbild des Betroffenen. So vermag ein an einer Psychose Erkrankter dasWesen und die Bedeutung einer Betreuung im Detail eher zu begreifen als der aneiner Demenz Leidende. Wichtig ist das Verständnis, dass ein gesetzlicherVertreter bestellt wird, der eigenständige Entscheidungen in den ihmübertragenen Aufgabenbereichen treffen kann. Der Betroffene muss Grund,Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können.

 

Beschluss des BGH vom 09.02.2011

XII ZB 526/10

FamRZ 2011, 630

MDR 2011, 427

 

 

Hausratsgegenständeim Alleineigentum eines Ehegatten

 

Nach der Vorschrift des § 1568b BGB kann jederEhegatte verlangen, dass ihm der andere anlässlich der Scheidung die imgemeinsamen Eigentum stehenden oder gemeinsam angeschafftenHaushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unterBerücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und derLebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als derandere oder dies aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht. Der Ehegatte,der sein Eigentum an Hausratsgegenständen an den anderen überträgt, kannhierfür eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.

 

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass von dieserRegelung nicht die Hausratsgegenstände erfasst werden, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen (z.B.Aussteuer) und daher nicht dem anderen Ehegatten zugewiesen werden können. EinWertausgleich für diese Gegenstände, die - man denke an Antiquitäten oderKunstwerke - durchaus beträchtliche Werte darstellen können, ist im Wege desZugewinnausgleichs vorzunehmen, bei dem Anfangs- und Endvermögen der Ehegattengegenübergestellt werden.

 

Urteil des BGH vom 11.05.2011

XII ZR 33/09

 MDR 2011, 726

FamRZ 2011, 1039

 

 

 

Versicherungsrecht

 

Streitüber Quotelung von Sachverständigenkosten

 

Zwei aktuelle Entscheidungen haben dieDiskussion der Rechtsexperten über die Frage, ob der Unfallgeschädigte im Falleeines Mitverschuldens einen entsprechenden Teil der entstandenenSachverständigenkosten selbst tragen muss, neu entfacht.

 

Das Oberlandesgericht Rostock lehntdies mit der Begründung ab, dass die Kosten erst dadurch entstehen, wenn derGeschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber demSchädiger beziffern und belegen muss. Demgegenüber hält das OberlandesgerichtDüsseldorf eine Quotelung auch der Gutachterkosten für sachgerecht. Immerhin -so die Begründung - hätte es ohne das Verhalten des Geschädigten den konkretenUnfall und damit auch die Sachverständigenkosten nicht gegeben.

 

Eine Entscheidung desBundesgerichtshofs zu dieser in der Schadenspraxis äußerst wichtigen Fragesteht noch aus.

 

Urteil des OLG Rostock vom 11.03.2011

5 U 122/10 - DAR 2011, 263

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.03.2011

I-1 U152/10 - DAR 2011, 327

 

 

KeinAnspruch auf Einschreiten der Versicherungsaufsicht

 

EinVersicherter war mit der Schadensregulierung einer Versicherung nichteinverstanden und wandte sich daher an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin). Diese sollte gegen die Versicherung einschreiten und die Ablehnung derErsatzleistung für rechtswidrig erklären.

 

Das Verwaltungsgericht wies die Klage desGeschädigten ab, ohne seine Ansprüche auf Versicherungsleistung im Einzelnen zuprüfen. Einem Versicherungsnehmer stehtkein individueller Anspruch auf ein Einschreiten der Versicherungsaufsicht zu. DieBaFin ist als Verwaltungsbehörde nicht befugt, Streitfragen aus einzelnenSchadensfällen zu entscheiden. Die Bundesanstalt nimmt ihre Aufgaben undBefugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.

 

Urteil des VG Frankfurt vom 28.03.2011

9 K 566/10.F

jurisPR-VersR 5/2011, Anm. 1

 

 

UnachtsamesÜberqueren einer Landstraße

 

Ein Motorradfahrer musste einem hinter einer langgezogenen Linkskurve eine Landstraße unachtsam überquerenden Fußgängerausweichen und stürzte dabei. Im Prozess stellte ein Gutachter fest, dass derMotorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 15 km/h überschrittenhatte. Das mit der Unfallabwicklung befasste Oberlandesgericht Saarbrücken sahdie Hauptursache für den Unfall in dem Verhalten des Fußgängers. Da jedochnicht auszuschließen war, dass dieser beim Betreten der Fahrbahn das mit leichtüberhöhter Geschwindigkeit fahrende Motorrad noch nicht gesehen hatte, mussteder Motorradfahrer ein Drittel seines Schadens selbst tragen.

 

Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.04.2010

4 U 425/09

DAR 2011, 330

 

 

Invaliditätsrentetrotz besser bezahlter anderer Tätigkeit

 

Eine Invaliditätszusatzversicherung soll demVersicherten - wie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Schutz vor dergesundheitsbedingten Unfähigkeit bieten, den Beruf oder eineVergleichstätigkeit ausüben zu können. Dabei kommt es immer wieder zuUnstimmigkeiten darüber, was unter zumutbarer Vergleichstätigkeit zu verstehenist.

 

Hierzu hat das Oberlandesgericht Karlsruheentschieden, dass ein im Außendienst im Bereich "Mobiler DienstKleininstandsetzungen“ eines großen Telekommunikationsunternehmens festangestellter Mitarbeiter, der wegen einer Krebserkrankung diese Tätigkeit nichtmehr ausüben kann, nicht auf eine nach entsprechender Umschulung nun ausgeübtereine Bürotätigkeit verwiesen werden kann. Diese Tätigkeit setzt keine ähnlicheAusbildung und keine gleichwertigen Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Siestellt nach den Versicherungsbedingungen somit keine Vergleichstätigkeit dar.Die Versicherung bleibt daher selbst dann zur Zahlung einer Invaliditätsrenteverpflichtet, wenn der Versicherte mit seiner neuen Arbeit dasselbe oder - wiehier - sogar mehr verdient als vorher.

 

Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.05.2011

12 U 45/11

ZfSch 2011, 400

 

 

 

Arbeits- und Sozialrecht

 

Nicht jederArbeitszeitbetrug rechtfertigt sofortige Kündigung

 

Wer die betriebliche Arbeitszeiterfassung zu seinenGunsten manipuliert und die Stempeluhr betätigt oder betätigen lässt, obwohldie Arbeit tatsächlich erst später aufgenommen wird, begeht einen schwerenVertrauensbruch, der in aller Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigenkann. Dies gilt auch, wenn ein Kollege zu einem solchen Verhalten angestiftetwird.

 

Handelt es sich im konkreten Fall jedoch nur umZeitdifferenzen von wenigen Minuten und auch nicht um einen systematischenArbeitszeitbetrug, muss einer Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Diesofortige Kündigung kann der Arbeitgeber auch nicht dadurch rechtfertigen, dassdamit ein vertragswidriges Verhaltenanderer Arbeitnehmer verhindert werden, also ein Abschreckungseffekt erreichtwerden soll und der betroffene Arbeitnehmer dabei stellvertretend für dieanderen Arbeitnehmer "geopfert" wird. Derartige Bräuche sind demKündigungsrecht fremd.

 

Urteil des LAG Schleswig-Holsteinvom 29.03.2011

2 Sa 533/10

BB 2011, 1588

 

 

Kündigung nach falscher Altersschätzung der Freundindes Chefs

 

Schätzt einArbeitnehmer die Freundin seines Arbeitgebers um neun Jahre zu alt, kann diesals Beleidigung gewertet werden und u.U. sogar eine Kündigung nach sich ziehen.Das Arbeitsgericht Mannheim wies jedoch darauf hin, dass solche Verfehlungen inder Regel erst nach einer vorherigen Abmahnung Anlass zu einer Kündigung gebenkönnen. In dem konkreten Fall einigten sich die Parteien auf eineeinvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einerAbfindung.

 

Vergleich des ArbG Mannheim vom24.03.2011

3 Ca 406/10

Pressemitteilung des ArbG Mannheim

 

 

Keine dauerhafte Ablehnungeines Lehramtsbewerbers

 

Wurde einLehramtsbewerber wegen gesundheitlicher Probleme als ungeeignet abgelehnt, darfer nicht generell von zukünftigen Lehrereinstellungsverfahren dauerhaft undeinschränkungslos ausgeschlossen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn derBewerber glaubhaft und ggf. beweisbar vorbringt, dass die Eignungsmängelinzwischen weggefallen sind.

 

Urteil des LAG Hamm vom 21.07.2010

5 Sa 1/10

jurisPR-ArbR 20/2011, Anm. 4

öAT 2010, 235

 

 

Betriebsversammlung istArbeitszeit

 

Die Zeit, in der einArbeitnehmer an einer Betriebsversammlung teilnimmt, ist nach einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen als Arbeitszeit imSinne des Arbeitszeitgesetzes anzusehen.

 

Urteildes OVG Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2011

4 A 1403/08

ArbuR 2011, 311

 

 

Werbefotografiesozialrechtlich als bildende Kunst

 

DasBundessozialgericht stuft die Tätigkeit eines Werbe- oder Modefotografen alsbildende Kunst im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts ein. Dabeiumfasst das für die Bemessung der Künstlersozialabgabe maßgebliche Entgelt auchdie in der Vergütung enthaltenen Kosten für zusätzliches Personal und dieAufnahmetechnik.

 

Urteil des BSG vom 25.11.2010

B 3 KS 1/10 R

jurisPR-SozR 12/2011, Anm. 3

GewArch 2011, 169

 

 

 

Verbraucherrechtund Sonstiges

 

Vonbesorgter Nachbarin veranlasster Feuerwehreinsatz

 

Eine Mieterin hatte erfolglos versucht, ihre Nachbarinverabredungsgemäß telefonisch zu erreichen. Als sie an der Wohnungstürklingelte, meinte sie, ein Stöhnen in der Wohnung zu hören. Da die Tür nichtgeöffnet wurde, rief die Frau die Feuerwehr, die die Wohnung aufbrach. Diesewar jedoch leer. Die Bewohnerin hatte keinerlei Verständnis für die"Rettungsaktion" und verlangte von der fürsorglichen NachbarinSchadensersatz wegen der zerstörten Tür von knapp über 1.000 Euro.

 

Das Landgericht Berlin verneinte eineZahlungsverpflichtung der Nachbarin. Derjenige, der nach hinreichendenAnhaltspunkten für einen Notfall in einer Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft,kann nicht für den Schaden haftbar gemacht werden, der durch das Aufbrechen derWohnungstür durch Feuerwehrleute entsteht. Gerade in dem konkreten Fall war esnicht zu beanstanden, dass die Nachbarin eine Notlage angenommen und dieFeuerwehr gerufen hat. Auch hatte die Feuerwehr eigenständig geprüft, was zutun ist und sich entschlossen, die Tür aufzubrechen. Letztlich diente die ganzeAktion dem Schutz der Bewohnerin, die somit selbst für den Schaden aufkommen musste.

 

Urteil des LG Berlin vom 26.01.2011

49 S 106/10

Grundeigentum 2011,614

NJW-RR 2011, 821

 

 

BGH prüft Preisanpassungsklauseln inFernwärmelieferverträgen

 

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbrauchergegenüber von Fernwärmelieferanten verwendeten Preisanpassungsklauseln mit zweiUrteilen gestärkt. Preisanpassungsklauseln werden den Anforderungen derFernwärmeverordnung nur dann gerecht, wenn sie neben einem Marktelement auchein Kostenelement enthalten. Nur hierdurch wird sichergestellt, dass neben derKostenentwicklung auf dem Wärmemarkt auch die dem Versorgungsunternehmenentstehenden Kosten der Erzeugung und der Bereitstellung (z.B. Transport,Verteilung) von Fernwärme bei einer Preisanpassung angemessen berücksichtigtwerden. Darüber hinaus verlangt die gesetzliche Regelung,Preisanpassungsklauseln so transparent zu gestalten, dass der Kunde den Umfangder auf ihn zukommenden Preissteigerung aus der Formulierung hinreichenderkennen kann.

 

Im ersten Fall eines kommunalen Versorgungsunternehmens waren beider Preisanpassungsklausel die konkreten Kosten der Erzeugung der Fernwärmeunberücksichtigt geblieben. Im zweiten Fall beanstandeten die Richter, dass beider für Verbraucher ohnehin schwer nachzuvollziehenden Formel für diePreisanpassung "AP = AP0 x (0,5 x----+ 0,2 x----+ 0,3 x fEG)"der Faktor "fEG" (=jeweiliger Preisänderungsfaktor im Gasbezug) nicht denTransparenzanforderungen entspricht, weil dem Kunden nicht offen gelegt wird,wie sich dieser Faktor berechnet. In beiden Fällen erklärten die KarlsruherRichter die verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam.

 

Urteil des BGH vom 06.04.2011

VIII ZR 66/09

WM 2011, 1042

BB 2011, 1421

 

 

"Wildes"Plakatieren durch politische Partei

 

Eine politische Partei muss sich bei der Anbringungihrer Wahlplakate an gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen halten.Insbesondere dürfen Plakate nicht verkehrsbehindernd im öffentlichenStraßenraum angebracht werden. Ansonsten kann die zuständige Kommune diePlakate auf Kosten der Partei beseitigen, wenn diese die Beseitigung bzw.Änderung der Anbringung verweigert.

 

Urteil des VG Dresden vom 19.04.2011

3 K 1728/09

Pressemitteilung des VG Dresden

 

 

Gebührenerhebung beiRoutinekontrolle der Waffenaufbewahrung

 

Nach dem neuen Waffenrecht muss ein Waffenbesitzer aufVerlangen der zuständigen Behörde die sichere Aufbewahrung seiner Waffennachweisen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nun die Erhebung von Gebührenauch bei verdachtsunabhängigen Kontrollen zur Überprüfung der Aufbewahrung fürrechtmäßig erklärt. Auch eine Routinekontrolle ist dem Pflichtenkreis des Waffenbesitzers zuzurechnen. Zwar wurde imGesetzgebungsverfahren der Hinweis gegeben, dass die verdachtsunabhängigenKontrollen im öffentlichen Interesse lägen und dafür keine Gebühren erhobenwerden sollen. Dieser Hinweis hat jedoch im Gesetz keinen Niederschlag gefunden und steht daher einerGebührenerhebung nicht entgegen.

 

Beschluss des VG Freiburg vom 04.052011

4 K 623/11 (nicht rechtskräftig)

Pressemitteilung des VG Freiburg

 

 

Kein Nachteilausgleichbei übersprungener Klasse

 

Nach der Studienordnung der Universität Mainz kann beieinem Studienbewerber im Wege des Nachteilausgleichs eine bessere Abiturnoteberücksichtigt werden, wenn er nachweist, aus in der eigenen Person liegenden,nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, einebessere Durchschnittsnote zu erreichen.

 

Einem Studienplatzbewerber, der in seiner Schulzeiteine Klassenstufe übersprungen hat, muss nach einem Urteil des MainzerVerwaltungsgerichts bei der Vergabe von Studienplätzen jedoch keine (fiktive)bessere Abiturnote zugerechnet werden. Eine Schulklasse zu überspringen, stellteine bewusste Entscheidung des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten darund ist daher nicht als "nicht selbst zu vertretender Grund" im Sinnedes Nachteilausgleichs anzusehen.

 

Urteil des VG Mainz vom27.04.2011

6 L 494/11.MZ

Pressemitteilung des VG Mainz

 

 

 

Reiserecht

 

Nur Erstattung des Ticketpreises beiAschewolke

 

Vulkanausbrüche können, wie der im April 2010 aktiv gewordeneisländische Vulkan Eyjafjallajökull zeigt, zu erheblichen Beeinträchtigungendes Flugverkehrs führen. Kommt es infolge von Aschewolken zu Flugausfällen,handelt es sich nach Meinung des Amtsgerichts Köln um - vergleichbar mitextremen Unwettern - außergewöhnliche Umstände mit der Folge, dass Flugreisendenur Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises für den ausgefallenen Flug habenund keine weiteren Ersatzleistungen, wie z.B. Übernachtungskosten, verlangenkönnen.

 

Daran ändert auch nichts, dass die Deutsche Luftsicherung von derverhängten Luftraumsperrung Sichtflüge innerhalb Deutschlands ausgenommen hat.Ein Flugreisender muss akzeptieren, dass eine Fluggesellschaft von dieserAusnahmeregelung keinen Gebrauch macht. Sichtflüge sind stets mit höherenRisiken verbunden als Instrumentenflüge, da ein Durchfliegen von Wolkenvermieden werden muss und zudem die erhöhte Gefahr von Vogelschlag undZusammenstößen mit Kleinflugzeugen besteht. Sinn und Zweck derFluggastrechteverordnung dürfte es nicht sein, die Luftfahrtunternehmen unterdem Druck der Ausgleichszahlungspflicht zu riskanten Flugmanövern zu verleiten.Im Ergebnis konnte der Fluggast nur den Ersatz des Ticketpreises für seinenausgefallenen Flug von München nach Hamburg verlangen.

 

Urteil des AG Köln vom 18.05.2011

132 C314/10

Wirtschaftswoche Heft 23/2011, Seite 139

 

 

Pauschalreisendermuss Nachtflug akzeptieren

 

Nach Auffassung des Amtsgerichts München stellt eineVerkürzung der Nachtruhe durch ungünstige Flugzeiten auf wenige Stunden (hierAbflug in Deutschland um 22.25 Uhr und Ankunft in der Türkei um 02.25 Uhr)keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar, wenn bei der Buchung keineverbindlichen Reisezeiten genannt wurden. Bei der Beeinträchtigung desReisenden durch ungünstige Abflugzeiten ist stets ein objektiver Maßstabanzulegen. Auf die individuelle Konstitution des Touristen (z.B. wegen dessenAlters) kommt es daher nicht an.

 

Urteildes AG München vom 30.12.2010

173 C23180/10

Justiz Bayern online

 

 

Unfall durchStrandsegler

 

Am Tag vor einer vom örtlichen Jachtclub St.Peter-Ording veranstalteten Strandsegelregatta unternahm ein auswärtigerTeilnehmer eine Erkundungsfahrt am Strand. Infolge eines Fahrfehlers erfassteer eine Strandspaziergängerin, eine Richterin aus Nordrhein-Westfalen, diedabei an beiden Beinen komplizierte Unterschenkelbrüche erlitt. Sie ist seitdemgehbehindert.

 

An der Haftung des Fahrers des Strandseglers bestandfür das Oberlandesgericht Schleswig kein Zweifel. Es verurteilte jedoch auchsowohl den veranstaltenden Jachtclub, da er die Strecke nicht bereits am Vortaggesperrt oder zumindest Warnschilder aufgestellt hatte als auch die GemeindeSt. Peter-Ording, weil sie diese Sicherungsmaßnahmen nicht kontrolliert hatte.Das Gericht sprach der Juristin neben der Erstattung der Behandlungskostenschließlich einen Schmerzensgeldbetrag von 70.000 Euro zu.

 

Urteildes OLG Schleswig vom 23.02.2011

7 U106/09

Pressemitteilung des OLG Schleswig

 

 

UngeduldigerFeriengast

 

Ein Urlauber fand bei seiner Ankunftin Italien ein gebuchtes Ferienhaus stark verschmutzt vor. Er rief denörtlichen Vertreter des Reiseveranstalters an, der nach drei Stunden erschienund dem aufgebrachten Kunden eine Reinigung des Hauses binnen zwei Stundenzusagte. Eine gleichwertige und saubere Ersatzunterkunft war nicht frei. DerFeriengast hielt ein weiteres Zuwarten für unzumutbar, zumal er eine Anreisevon zwölf Stunden hinter sich hatte und die Reinigung bis 21 Uhr gedauerthätte. Er reiste nach der Kündigung des Reisevertrages wieder ab und verlangtedie Rückzahlung des Reisepreises und Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeterUrlaubszeit.

 

Seine Klage wurde vom Amtsgericht invollem Umfang abgewiesen. Die lange Anfahrt und späte Ankunft am Urlaubsortordnete das Gericht allein dem Risikobereich des Urlaubers zu. In Anbetrachtdessen hielt das Gericht eine Wartezeit von weiteren zwei Stunden, bis dieWohnung in Ordnung gebracht wird, für durchaus angemessen an. Die überstürzteKündigung des Reisevertrages war daher unzulässig.

 

Urteil des AG München vom 25.05.2010

191 C30533/09

Justiz Bayern online

 

 

 

Bank- und Anlegerrecht

 

PsychischeGesundheitsstörungen aufgrund einer Falschberatung

 

Ein Kapitalanleger wurde imZusammenhang mit einem Wohnungserwerb im Rahmen eines Steuersparmodells falschberaten. Neben dem Vermögensschaden machte er gegen den Anlageberater Ansprüchewegen der psychischen Belastung durch den Vermögensverlust geltend.

 

Das OberlandesgerichtNürnberg sah keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen der Falschberatung und denbehaupteten psychischen Störungen und lehnte einen Schadensersatzanspruch ab.Der Schutzzweck eines Beratungsvertrags über eine Kapitalanlage ist nichtdarauf gerichtet, den Vertragspartner vor psychischen Gesundheitsstörungen zubewahren, die die Falschberatung und die dadurch erlittenen Vermögenseinbußenmöglicherweise nach sich ziehen.

 

Beschluss des OLG Nürnberg vom 21.01.2011

13 U 2081/10

WM 2011, 1073

 

 

EC-Karte im Handschuhfach grob fahrlässig

 

Wer seine EC-Karte imverschlossenen Handschuhfach eines verschlossenen Pkws liegen lässt, verstößtin grob fahrlässiger Weise gegen die dem Karteninhaber obliegendenSorgfaltspflichten. Werden daraufhin nach einem Diebstahl der Karte vom Kontodes Karteninhabers unberechtigte Abhebungen vorgenommen, steht ihm keinErsatzanspruch gegenüber der kontoführenden Bank zu.

 

Urteil des LG Berlin vom 22.06.2010

10 S 10/09

MDR2010, 1206

NJW-RR2011, 352

 

 

 

Steuerrecht

 

Außergewöhnliche Belastung:kontraststarkes Fernsehgerät für Sehbehinderten

 

Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für dieAnschaffung eines besonders kontraststarken Fernsehgerätes in Höhe von 4.000Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend. Dies begründete ermit der fortgeschrittenen Sehbehinderung seiner Ehefrau.

 

Das Finanzamt und das daraufhin angerufeneFinanzgericht Rheinland-Pfalz verweigerten die steuerliche Anerkennung. Beieinem Fernsehgerät handelt es sich - anders als bei einer Brille oder einerProthese - um einen typischen Gegenstand der Lebensführung, der grundsätzlichfür jeden Steuerpflichtigen von Nutzen sein kann und dementsprechendmarktgängig ist. Dabei stellen besonders kontraststarke Fernsehgeräte keineeigene Kategorie von Fernsehgeräten dar. Diese Eigenschaft ist lediglich einQualitätsmerkmal, das auch für nicht Sehbehinderte trotz des in der Regelhöheren Preises ein Entscheidungskriterium für die Anschaffung darstellt.

 

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.03.2011

2 K 1855/10

Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz

 

 

Rückwirkende Aufhebung einerKindergeldfestsetzung

 

Wird eineKindergeldfestsetzung wegen Änderung der Verhältnisse des Bezugsberechtigtennachträglich unrichtig, so ist die Festsetzung nicht erst für die Zukunft,sondern bereits ab dem Folgemonat der Änderung, also gegebenenfalls auchrückwirkend, aufzuheben. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatteeine Gymnasiastin der Kindergeldstelle zunächst mittgeteilt, dass sie nach demSchulabschluss ein soziales Jahr antreten werde. Da sie jedoch keine geeigneteStelle fand, entschloss sie sich doch zu einer Berufsausbildung.

 

Als dieKindergeldkasse hiervon erfuhr, verlangte sie das zu Unrecht gezahlteKindergeld rückwirkend ab Beendigung der Schulausbildung zurück. Für denRückforderungsanspruch ist es im Übrigen unerheblich, ob der Bezugsberechtigteseinen Mitteilungspflichten nachgekommen ist. Es kommt für die Aufhebung desKindergeldbescheides allein auf die veränderten Umstände an.

 

Urteil des BFH vom 03.03.2011

III R 11/08

DStRE 2011, 804

 

 

Verfassungswidrige Grunderwerbsteuererhebung beieingetragener Lebenspartnerschaft

 

Nach § 3 Nr. 4 GrEStG in der bis Dezember 2010geltenden Fassung konnten lediglich Ehegatten voneinander grunderwerbsteuerfreiGrundbesitz erwerben. Erst seit der Gesetzesänderung profitieren aucheingetragene Lebenspartnerschaften von dieser Steuerbefreiung. DasFinanzgericht Münster hatte sich nun mit einem Grundstückserwerb vom Januar2009 zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern zu befassen. Diese wehrtensich gegen die Erhebung der Grunderwerbsteuer.

 

Das Gericht hielt die steuerliche Benachteiligung vonLebenspartnern gegenüber Ehegatten bei der Festsetzung von Grunderwerbsteuerfür Grundstücksübertragungen vor Dezember 2010 ebenfalls für verfassungswidrigund legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit derbis zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelung vor.

 

Hinweis:Betroffene sollten in jedem Fall Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheideeinlegen und eine Aussetzung des Verfahrens bis zum Erlass derhöchstrichterlichen Entscheidung beantragen.

 

Urteildes FG Münster vom 24.03.2011

8 K2430/09

StE 2011, 403

 

 

Keine Steuerermäßigung für Einbauküchein Neubau

 

Eine Steuerermäßigung für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungengemäß § 35a Abs. 2 EStG ist nur möglich, wenn es sich um Renovierungen,Sanierungen und Modernisierungen sowie Erhaltungsmaßnahmen handelt.

 

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht lehnte dieAbzugsfähigkeit der Kosten für den Einbau einer neuen Küche in den Neubau desSteuerpflichtigen ab. Nicht unter die gesetzliche Regelung für dieAbzugsfähigkeit haushaltsnaherDienstleistungen fallen alle handwerklichenTätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Hierzu gehört auch der Einbau einerKüche, wenn dieser - wie hier - unmittelbar im zeitlichen und ablauftechnischenZusammenhang mit der Errichtung des Wohnhauses steht. Dann liegt zweifelloskeine und Modernisierungsmaßnahme vor.

 

Urteildes FG Schleswig-Holstein vom 02.02.2011

2 K56/10

DStZ 2011, 340

DStRE 2011, 741

 


Urteile fürgewerbliche Mandanten 8-9/2011

 

 

 

Wirtschaftsrecht

 

KeineGEZ-Gebühren für geschäftlich genutzten Heimcomputer

 

Ein freiberuflich tätiger Informatiker ist nach einemUrteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht verpflichtet, für seinen zuHause geschäftlich genutzten, internetfähigen PC Rundfunkgebühren zu bezahlen,wenn er auf demselben Grundstück bereits andere Empfangsgeräte wie Radio undFernseher angemeldet hat. Dies führt zu einer Gebührenbefreiung für denComputer als "Zweitgerät". Ob die "Erstgeräte" privat odergewerblich genutzt werden, spielt dabei keine Rolle.

 

Urteil des BayVGH vom27.04.2011

7 BV 10.443

JustizBayern online

 

 

Zulässige Veröffentlichung inReichenliste

 

Viele würden sich gerne in einer der jährlich erscheinendenReichenlisten wiederfinden. Manch einem ist eine derartige Veröffentlichungjedoch ein Dorn im Auge. So wehrte sich der Gründer des führendenTiefkühlkostunternehmens "Bofrost" gegen die Veröffentlichung seinesNamens in der Liste "Die 100 reichsten Deutschen" des ManagerMagazins. Seine Unterlassungsklage blieb jedoch ohne Erfolg.

 

Das Landgericht München verneinte einemit der Veröffentlichung verbundene Verletzung des allgemeinenPersönlichkeitsrechts. Das Vermögen, das Personen insbesondere durch ihreerfolgreiche Unternehmertätigkeit erwerben, trägt zur erheblichen Bekanntheitund zur zeitgeschichtlichen Bedeutung der Betroffenen bei. Das öffentlicheInteresse an der Berichterstattung über solche Personen gibt der PressefreiheitVorrang vor dem Schutz der Privatsphäre.

 

Urteil des LG München vom 06.04.2011

9 O 3039/11

AfP 2011, 288

 

 

Entgangener Spekulationsgewinn alsVerzugsschaden

 

Behauptet ein Verkäufer, ihm sei durch eine verspätete Zahlung desKäufers ein Schaden dadurch entstanden, dass er bei rechtzeitigem Eingang desGeldes bestimmte Wertpapiere gekauft hätte, die in der Zwischenzeit erheblichan Wert gewonnen haben, sind an den Nachweis hohe Anforderungen zu stellen. Indem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall sprach gegen die behaupteteSpekulationsabsicht, dass der Verkäufer in einem Mahnschreiben an den Käuferzwar die bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen genauestens festgehalten, dengeplanten Aktienkauf jedoch mit keinem Wort erwähnt hatte. Wegen diesesWiderspruchs hatten die Richter erhebliche Zweifel an den Spekulationsplänenund wiesen die Schadensersatzklage ab.

 

Urteil des OLG München vom 15.06.2011

15 U4315/10

JustizBayern online

 

 

Ausgleichsansprucheines GbR-Gesellschafters

 

Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Gegenstand die Bebauung undVerwertung eines zuvor von dem Gesellschafter erworbenen Baugrundstücks ist,glich den Schuldsaldo des Gesellschaftskontos aus, da die GbR nicht über dienötigen Geldmittel verfügte. Der Gesellschafter, der eine Beteiligung von 50 Prozent am Gewinn und amVerlust hielt, verlangte von einem anderen Gesellschafter, dessen Beteiligung40 Prozent betrug, anteilig die Erstattung der von ihm an die Bank geleistetenZahlung.

 

Da die Gesellschaft sich noch nicht im Abwicklungsstadium befand, kam ein Auseinandersetzungsanspruch nach Maßgabe der §§ 730 ff.BGB nicht in Betracht. Der Bundesgerichtshof sah den Zahlungsanspruch desklagenden Gesellschafters jedoch aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunktfür begründet. Nach den §§ 713, 670 BGB hat ein Gesellschafter für getätigteAufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, einenAnspruch auf Erstattung gegen die GbR. Die Aufwendungen in Gestalt desKontoausgleichs durfte der Gesellschafter hier für erforderlich halten, da dieBank den Kontoausgleich ansonsten im Wege der Zwangsvollstreckung gegen die GbRgeltend gemacht hätte. Stehen derGesellschaft - wie hier - selbst keine freien Mittel zur Verfügung, schuldendie Mitgesellschafter untereinander einen auf deren jeweiligen Verlustanteilbeschränkten Aufwendungsersatz. Der beklagte Mitgesellschafter musste demanderen daher 40 Prozent der Zahlung an die Bank erstatten.

 

Urteil des BGH vom 22.02.2011

II ZR 158/09

DB 2011, 932

ZIP 2011, 809

 

 

Nichtraucherschutz:kein Raucherzimmer im Eingangsbereich

 

Der Nichtraucherschutz in Gaststätten ist in einigenBundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) in der Art geregelt, dass Gastwirteabgetrennte Raucherzimmer einrichten können. Hierzu hat nun dasOberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass ein Gastwirt den Eingangsraumeiner Gaststätte nicht zum Raucherraum machen darf, wenn dieser Bereich auchvon nicht rauchenden Gästen benutzt wird. Das gilt auch dann, wenn dieGaststätte auch noch über einen anderen Eingang betreten werden kann, dieserHintereingang jedoch nur mit einem beträchtlichen Umweg und für gehbehinderteoder ältere Gäste nicht oder nur äußerst beschwerlich genutzt werden kann.

 

Urteil des OVG Münster vom 20.04.2011

4 B 1703/10

Städte- und Gemeinderat 2011, Nr 7-8, 34

 

 

Abberufung eines Geschäftsführersohne Mehrheitsbeschluss

 

DieAbberufung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich nur mit der in der Satzungvereinbarten Mehrheit der Gesellschafterstimmen möglich. Ausnahmsweise ist dieAbberufung auch ohne Mehrheitsbeschluss zulässig, wenn der Geschäftsführerdurch sein Verhalten seine Pflichten in so gravierender Weise verletzt hat,dass eine Fortführung seiner Tätigkeit der GmbH und ihren Gesellschaftern nichtzugemutet werden kann. Ferner muss sein Fehlverhalten so schwer wiegen, dass die Weigerung der anderenGesellschafter zur Abberufung einen Verstoß gegen diegesellschaftsrechtlichen Treuepflichten darstellt.

 

Unterdiesen Voraussetzungen kann deren Zustimmung durch das angerufene Gerichtersetzt werden. Das Oberlandesgericht Köln hält ein tiefgreifendes Zerwürfniszwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und der Gesellschaft für die Abberufungdes Geschäftsführers aus wichtigem Grund für ausreichend.

 

Urteildes OLG Köln vom 01.06.2010

18U 72/09

GmbHR 2011, 135

NZG 2011, 307

 

 

Ordnungsgemäße Anzeige einerArbeitnehmererfindung

 

Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung gemachtund meldet er sie beim Arbeitgeber an, kann dieser innerhalb von vier Monatenentscheiden, ob er die Erfindung für sich nutzen will oder ob er sie freigibt.Im ersten Fall steht dem Arbeitnehmer dann ein Anspruch auf eine angemesseneVergütung zu. Gibt der Arbeitgeber sie frei, kann sie von dem Mitarbeiterselbst zum Patent angemeldet werden.

 

Der Bundesgerichtshof verlangt jedoch, dass die Erfindungsanzeigeschriftlich und eindeutig als solche erkennbar erfolgen muss. Ansonsten wirddie Entscheidungsfrist für den Unternehmer nicht in Gang gesetzt. EineDokumentation der Kenntnis des Arbeitgebers von der Erfindung ergibt sich nichtdaraus, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer durch die mündliche Mitteilungeiner "Initialidee" und schriftliche Berichte über anschließenddurchgeführte Versuche Kenntnis von den technischen Daten der Erfindung erhält.Die Frist beginnt auch nicht dadurch zu laufen, dass der Arbeitnehmeranderweitig erfährt, dass der Mitarbeiter ein Patent auf die Diensterfindungangemeldet hat.

 

Urteil des BGH vom 12.04.2011

X ZR 72/10

WRP2011, 904

 

 

 

Wettbewerbsrechtund gewerblicher Rechtsschutz

 

ZulässigeWerbung eines "Ghostwriters"

 

Das gewerbsmäßige Schreiben von Doktor- undDiplomarbeiten für andere stellt eine illegale Dienstleistung dar. Werbung fürein derartiges "Ghostwriting" ist somit wettbewerbswidrig.

 

Nicht zu beanstanden ist es jedoch nach Auffassung desOberlandesgerichts Köln, wenn ein Anbieter bei einer sogenannten Adword-Werbungbei der Internetsuchmaschine Google die Suchbegriffe "Diplomarbeit"und "kaufen" wählt und diese Kombination auf einem oberen Platz alsTreffer angezeigt wird. Der Wahl dieser Suchbegriffe ist für sich gesehen nichtzwingend das Angebot zu entnehmen, dass der Werbende Diplomarbeiten in demSinne verkauft, dass er es übernimmt, die Arbeiten anzufertigen, damit seineKunden diese unerlaubterweise als eigene Leistung zu Prüfungszwecken einreichenkönnen. Die Werbung ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn nur legaleHilfestellungen bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten, wie z.B.Literaturrecherchen, angeboten werden.

 

Urteil des OLG Köln vom23.02.2011

6 U 178/10

JurPC Web-Dok. 94/2011

K&R 2011, 415

 

 

Umgehung derBuchpreisbindung durch "Förderprogramm"

 

Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft unddeshalb den gesetzlich gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beimVerkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) gewähren. DieBuchpreisbindung gilt selbstverständlich auch für Internetanbieter. EineInternetbuchhandlung meinte, einen besonders ausgeklügelten Weg gefunden zuhaben, Endkunden einen Preisnachlass für die angebotenen wissenschaftlichenBücher einzuräumen. Sie richtete einen "Fördertopf" ein, der mitSponsorengeldern aus der Wirtschaft gespeist wurde. Die "Förderer"wurden auf der Homepage des Händlers genannt. Wurde ein wissenschaftliches Werkvon einem Kunden bestellt, wurden 10 Prozent des Buchpreises aus denFördermitteln entnommen und dieser Betrag dem Kunden gutgeschrieben. Der zahlteletztlich nur noch 90 Prozent des regulären Preises. Das "fördernde"Partnerunternehmen wurde auf der Rechnung namentlich erwähnt.

 

Das Landgericht Hamburg sah in dem"Fördermodell" einen Verstoß gegen das Gesetz über die Preisbindungfür Bücher, weil letztlich die von den Verlagen festgesetzten Buchpreiseunterschritten wurden. Die Partnerunternehmen zahlten nämlich nicht allein inden "Fördertopf", um die Wissenschaft zu fördern, sondern vielmehrauch, um als Gegenleistung von der Internetbuchhandlung auf deren Homepagesowie auf den Kundenrechnungen genannt zu werden und auf diese Weise für daseigene Unternehmen werben zu können. Damit entfiel der 10-prozentigeFörderbetrag nicht auf das verkaufte Buch, sondern auf die eingeräumtenWerbemöglichkeiten. Im Ergebnis erhielt der Internetanbieter für das verkaufteBuch einen Preis, der unter 100 Prozent des Ladenpreises lag.

 

Beschluss des LG Hamburg vom 08.06.2011

315 O 182/11 (nicht rechtskräftig)

GRURPrax 2011, 307

 

 

Offenlegung eines Testergebnisses

 

Bei der Werbung mit demTestergebnis "Gut, 2,2, Ausgabe 12/2010" der Stiftung Warentest mussnach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main grundsätzlich auchder Rang des Qualitätsurteils im Rahmen des Gesamttests deutlich gemachtwerden, wenn mehrere Konkurrenzerzeugnisse mit "sehr gut" bewertetworden sind. Daran ändert auch nichts, wenn das Testergebnis der beworbenenWaren innerhalb des gesamten Tests (gerade noch) über dem Durchschnitt lag.

 

Beschluss des OLGFrankfurt vom 13.01.2011

6 W 177/10

GRURPrax 2011, 127

MDR 2011, 502

 

 

Urheberrechtsschutz einerArchitektenplanung

 

Sofern Pläne eines Architektendem Urheberrecht unterfallen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, dasBauwerk nach Abschluss der Vorplanung ohne Mitwirkung des planenden Architektenvon einem anderen Architekten ausführen zu lassen. An den Urheberrechtsschutzvon Planungsarbeiten stellen die Gerichte jedoch hohe Anforderungen. Umurheberrechtsschutzfähig zu sein, muss die Architektenleistung einen so hohenGrad an Individualität aufweisen, dass sie sich von der Masse desdurchschnittlichen, üblichen und alltäglichen Bauschaffens abhebt und nicht nurdas Ergebnis eines rein handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellt (sog.Gestaltungshöhe).

 

Urteil des OLG Celle vom 02.03.2011

14 U 140/10

jurisPR-PrivBauR 6/2011, Anm. 1

BauR 2011, 1187

 

 

Haftung einer Werbeagenturwegen Markenrechtsverletzung durch erstelltes Werbelogo

 

Das KammergerichtBerlin hatte sich mit der Haftung einer Werbeagentur für eineMarkenrechtsverletzung durch ein von ihr im Kundenauftrag erstelltes Werbelogozu befassen. Nach Verwendung des Logos hatte ein anderes Unternehmen (zu Recht)Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen seines bestehendenMarkenrechts geltend gemacht. Ob die mit der Erstellung eines Werbelogosbeauftragte Werbeagentur neben der eigentlichen Arbeit die Überprüfung schuldet,dass das Werbelogo frei von Markenrechten Dritter ist oder zumindest darüberaufklären muss, dass von ihr keine Markenrecherche vorgenommen wird, hängtstets von den Umständen des Einzelfalles ab.

 

Ein wichtiges Indizist dabei die Höhe der vereinbarten Vergütung. Das Gericht verneinte bei einervereinbarten Vergütung von lediglich 770 Euro eine eigenständigePrüfungspflicht der Agentur, da eine solche Überprüfung erfahrungsgemäß nur mithohem Zeit- und Kostenaufwand zu bewerkstelligen ist. Allenfalls kann derAuftraggeber in einem solchen Fall erwarten, auf grobe und unschwer zuerkennende Rechtsverstöße hingewiesen zu werden.

 

Beschluss des KG Berlin vom 04.02.2011

19 U 109/10

jurisPR-ITR 11/2011, Anm. 6

 

 

E-Mail-Werbungfür "ähnliche Waren"

 

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine Werbung unterVerwendung von Faxgeräten oder E-Mail wegen unzumutbarer Belästigung verboten.Nach Absatz 3 derselben Vorschrift  isteine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischerPost nicht anzunehmen, wenn ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkaufeiner Ware oder Dienstleistung von dem Kunden die elektronische Postadresseerhalten hat, der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnlicheWaren oder Dienstleistungen verwendet, der Kunde der Verwendung nichtwidersprochen hat und bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klarund deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit und ohneKostenbelastung widersprechen kann.

 

Der Begriff der ähnlichen Ware ist insbesonderefür Händler mit einem gemischten Warensortiment von besonderer Relevanz. ZumSchutz der Verbraucher legt das Kammergericht Berlin den Begriff eng aus. Insoweit ist ein objektiver Ähnlichkeitsbezugerforderlich und nicht die subjektive Einschätzung des werbenden Unternehmersmaßgeblich. Die Werbung muss sich daher auf die bereits gekaufte Warebeziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kundenentsprechen. Dies verneinte das Gericht bei der Werbung für Partyartikel, wenn derKunde bei dem Onlineversand vorher ein Geduldspiel gekauft hat. Da es sichsomit nicht um eine ähnliche Ware handelte, erwies sich die E-Mail-Werbung alswettbewerbswidrig.

 

Beschluss des KG Berlin vom 18.03.2011

5 W 59/11

jurisPR-WettbR 6/2011, Anm. 2

Magazindienst 2011,428

 

 

Zulässiges Werbeschreiben mit beigefügter Kreditkarte

 

Der Bundesgerichtshof hält es für rechtlich zulässig, wenn eine Bank(hier Postbank) einem an eine Vielzahl ihrer Kunden persönlich adressiertenWerbeschreiben eine auf den Namen des jeweiligen Adressaten ausgestellteKreditkarte und ein Formular beifügt, mit dem die Freischaltung der Karte nachRücksendung an die Bank aktiviert werden kann.

 

Die Bundesrichter sahen darin keine unzulässige Einflussnahme auf dieEntscheidungsfreiheit der angeschriebenen Kunden. Die Verbraucher kennen dieFunktionsweise einer Kreditkarte. Sie wussten aufgrund des Werbeschreibensauch, dass die übersandte Kreditkarte erst nach Rücksendung desFreischaltauftrags eingesetzt werden kann, durch den ein entgeltlicherKreditkartenvertrag mit der Postbank zustande kommt.

 

Urteil des BGH vom 03.03.2011

I ZR 167/09

RdW 2011, 241

 

 

Markenrechtsverstoß durchFacebook-Account

 

DasKammergericht Berlin hat entschieden, dass auch mit der Verwendung einerfremden Marke im Benutzer-Account des sozialen Netzwerks Facebook grundsätzlichgegen Markenrecht verstoßen werden kann. Die Richter hielten denUnterlassungsanspruch eines Unternehmens, das unter dem Namen"Delphi" in Berlin ein Kino betreibt, gegen einen Verein, der sichunter dem Namen "Ehemaliges Stummfilmkino Delphi Weißensee Berlin"bei Facebook registrieren ließ, grundsätzlich für begründet, soweit es sich umeinen geschützten Markennamen handelt. Die Klage des Kinobetreibers scheitertejedoch letztlich aus formalen Gründen.

 

Beschlussdes KG Berlin vom 01.04.2011

5W 71/11

Pressemitteilungdes KG Berlin

 

 

Keine Unterschreitung der gesetzlichenRechtsanwaltsvergütung für gerichtliche Tätigkeit

 

Das Amtsgericht München hat eine Honorarvereinbarungmit einem Rechtsanwalt für unzulässig erklärt, sofern sie die imRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren für die Tätigkeit vorGericht unterschreiten.

 

§ 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verbietetdem Rechtsanwalt, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren, als es dasRechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, sofern keine Ausnahme in diesem Gesetzgeregelt ist. Anders als bei einer außergerichtlichen Tätigkeit sieht dasGesetz für gerichtliche Angelegenheiten keine Ausnahmeregelung vor. Sinn derRegelung ist die Verhinderung eines Preiswettbewerbs um Mandate und damit derSchutz der Rechtspflege.

 

Urteil des AG München vom 03.03.2011

223 C21648/10

Justiz Bayern online

 

 

Urheberrechtsschutzeines Lernspiels

 

Auch Lernspiele können nach § 2 Abs. 1Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschütztsein. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ginges um die Nachahmung eines Lernspiels, das mehrere Übungshefte und einKontrollgerät enthält. So besteht das Kontrollgerät eines der Lernspiele auseinem flachen Kunststoffkasten, in dem zwölf quadratische Plättchen in zweiReihen zu je sechs Plättchen auf dafür vorgesehenen Feldern liegen. DiePlättchen sind auf der Vorderseite von eins bis zwölf durchnummeriert und aufder Rückseite mit roten, blauen oder grünen Farbmustern versehen. Die Aufgabedes lernenden Kindes besteht darin, die Plättchen nach der Aufgabenstellung desÜbungsheftes einem bestimmten Feld zuzuordnen. Hat das Kind die Aufgabe richtiggelöst, kann es dies, wenn es das Kontrollgerät umdreht, daran erkennen, dassdie Rückseiten der Plättchen ein harmonisches, im Übungsheft zur Kontrolleabgebildetes Muster bilden.

 

Dem Urheberrechtsschutz steht nicht entgegen, dass dieLernaufgaben und deren Darstellung nur einfachsten"wissenschaftlichen" Erkenntnissen entsprechen. Eine unzulässigeNachahmung liegt auch dann vor, wenn sich die Inhalte und Aufgaben derÜbungshefte des Nachahmenden von denen des Urhebers unterscheiden. Ausreichendist die Übernahme der ausgefallenen Spielidee.

 

Urteil des BGH vom 01.06.2011

I ZR 140/09

NSW UrhG § 2

 

 

 

Arbeitsrecht

 

Wohlwollendes Arbeitszeugnis muss Dankesformelenthalten

 

DerArbeitgeber hat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen desArbeitnehmers diesem ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Beieiner überdurchschnittlichen Leistungsbeurteilung steht dem Arbeitnehmer auchein einklagbarer Anspruch auf Aufnahme einer Schlussformel zu, in der derArbeitgeber seinen Dank für die geleistete Arbeit verbunden mit guten Wünschenfür den weiteren Berufsweg zum Ausdruck bringt.

 

Urteil des LAG Düsseldorf vom 03.11.2010

12 Sa974/10

NZA-RR2011, 123

NZA 2011, 523

 

 

Fristlose Kündigung einesbestechlichen Mitarbeiters

 

Bietet ein von einem Autohersteller mit der Betriebsprüfungeines Vertragshändlers betrauter Prüfer dem Geprüften einen"geschönten" Bericht gegen Zahlung von 15.000 Euro an, rechtfertigtdies eine fristlose Kündigung. Ein bestechlicher Mitarbeiter handelt denInteressen des Arbeitgebers in besonders hohem Maß zuwider. Daher ist in einemsolchen Fall eine Kündigung nicht erst bei Nachweis der Tat, sondern bereitsbei einem nach der glaubhaften Aussage des Vertragshändlers hinreichendbegründeten Verdacht gerechtfertigt.

 

Urteildes LAG Rheinland-Pfalz vom 13.01.2011

10Sa 456/10

Pressemitteilungdes LAG Rheinland-Pfalz

 

 

Übergabe einer Kündigung anEhegatten außerhalb der Wohnung

 

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nacheinem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitnehmer auch dann wirksamzugegangen, wenn das Kündigungsschreiben an den Ehegatten des Arbeitnehmersaußerhalb der Wohnung übergeben wird. In dem entschiedenen Fall ließ einUnternehmen die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin, die nach einemKonflikt unerlaubt ihren Arbeitsplatz verlassen hatte, per Bote deren Ehemannan dessen Arbeitsplatz übergeben.

 

Das Gericht sah darin eine wirksame Zustellung noch amselben Tag. Ausschlaggebend war dabei, dass unter normalen Umständen nach derRückkehr des Ehemannes in die gemeinsame Wohnung mit einer Weiterleitung desKündigungsschreibens an seine Ehefrau zu rechnen war.

 

Urteildes BAG vom 09.06.2011

6 AZR687/09

PERSONAL 2011, Nr 7/8, 68

 

 

MaßgeblicherMindestlohn bei Entsendung eines Bauarbeiters ins Ausland

 

Entsendet ein Unternehmen des Baugewerbes einenBauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen dieParteien für diesen Einsatz keine Vergütungsregelung, so schuldet derArbeitgeber die übliche Vergütung (§ 612 BGB). Diese richtet sich nach dem imBereich des Bauunternehmens geltenden Tarifvertrag zur Regelung derMindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn). Wird der Bauarbeiter vonMecklenburg-Vorpommern aus entsendet, schuldet der Arbeitgeber mangels eineranderweitigen Vereinbarung nur den "Mindestlohn Ost".

 

Urteil des BAG vom 20.04.2011

5 AZR 171/10

BAG online

 

 

Bundesarbeitsgericht erlaubt Blitzausstieg ausArbeitgeberverband

 

Kurz vor Abschlusseines Tarifvertrages beantragte ein Unternehmen die vorzeitige, einvernehmlicheAufhebung der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband. Der Verband willigteschließlich ein; die Mitgliedschaft endete damit noch vor Abschluss des neuenTarifvertrages.

 

DasBundesarbeitsgericht hatte keine rechtlichen Bedenken gegen den Blitzausstieg.Zwar sah die Satzung des Verbandes die Möglichkeit einer vorzeitigen,einvernehmlichen Aufhebung der Mitgliedschaft nicht vor. Andererseits wurdeauch deren Zulässigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Urteil des BAG vom 18.05.2011

4 AZR 457/09

BAG online

 

 

Verwertungunzulässiger Videoaufnahmen

 

Nach § 6b Abs. 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)ist die Videoüberwachung öffentlicher Räume ausnahmslos durch geeigneteMaßnahmen erkennbar zu machen. Dies gilt auch für Arbeitsplätze. Die heimlicheVideoüberwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt zweifelloseinen Eingriff in dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG geschütztes allgemeinesPersönlichkeitsrecht dar. Hierbei stellt sich die Frage, ob auf solcheunzulässigen Videoaufnahmen eine Kündigung gestützt werden kann, wenn derArbeitnehmer dadurch einer Straftat zulasten des Arbeitgebers überführt werdenkonnte.

 

Dieser Gesetzesverstoß führt nach einem Urteildes Landesarbeitsgerichts Köln jedenfalls dann nicht zu einemBeweisverwertungsverbot, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlungoder einer anderen schweren Verfehlung zulasten des Arbeitgebers besteht,weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind,die verdeckte Videoüberwachung somit praktisch das einzig verbleibende Mitteldarstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Wird ein Arbeitgebermittels einer derartigen Observierung des Diebstahls überführt, können dieVideobeweise im Kündigungsschutzverfahren zulasten des gekündigtenArbeitnehmers verwertet werden.

 

Urteil des LAG Köln vom 18.11.2010

6 Sa 817/10

jurisPR-ArbR 20/2011, Anm. 1

NZA-RR 2011, 241

 

 

BetrieblicheÜbung: unklare Vorbehaltsklausel

 

Gewährtein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über Jahre hinweg Sonderleistungen, kannhieraus eine betriebliche Übung entstehen, die ihn auch in den Folgejahren zuentsprechenden Leistungen verpflichtet. Unter einer betrieblichen Übung ist dieregelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zuverstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eineLeistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. In der Regelentsteht dann ein Rechtsanspruch, wenn der Arbeitgeber in drei aufeinander folgendenJahren eine Sonderzahlung wie beispielsweise ein Weihnachtsgeld gezahlt hat. Erkann sich dem nur durch einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehaltentziehen.

 

Dabeiist jedoch darauf zu achten, dass der Vorbehalt unmissverständlich formuliertist. So hielt das Bundesarbeitsgericht folgende Vorbehaltsklausel fürmissverständlich und damit unwirksam: "Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durchTarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen,Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen siefreiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeitohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar." Die Bundesrichterkonnten nicht zweifelsfrei erkennen, dass ein Rechtsanspruch auf zukünftigeGewährung der Sonderzahlungen ausgeschlossen werden sollte. Außerdem war nichtklar, warum eine Leistung widerrufen werden sollte, auf die - zumindest nachden Vorstellungen des Arbeitgebers - überhaupt kein Rechtsanspruch bestand.Diese Unklarheiten und Widersprüche führten dazu, dass mit derVorbehaltsklausel ein Rechtsanspruch für die Folgejahre nicht ausgeschlossenwar.

 

Urteil des BAG vom 08.12.2010

10 AZR 671/09

DB 2011, 1279

NZA 2011, 628-

 

 

 

Onlinerecht

 

Abmahnung wegen unzulässiger Print- undInternetberichterstattung

 

Beanstandet einRechtsanwalt im Auftrag eines Mandanten eine unrichtige Berichterstattung,liegt in der Regel auch dann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit vor,wenn sich die Abmahnungen sowohl gegen den für das Printproduktverantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen diefür die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richtet.Der Rechtsanwalt kann dem Abgemahnten daher insgesamt nur eine Gebühr inRechnung stellen.

 

Urteil des BGH vom 01.03.2011

VI ZR 127/10

CR 2011,396

MMR 2011, 419

 

 

Einklagbarer Anspruch auf Einschreiten derDatenschutzbehörde

 

Seit der Novellierung desBundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 besteht zumindest vom Prinzip herdie Möglichkeit, dass die Datenschutzaufsicht bei der Schufa oder bei anderenWirtschaftsunternehmen bestimmte Daten sperren oder sogar löschen lässt. DasVerwaltungsgericht Darmstadt spricht nun einem von einer falschen Auskunft inder Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft betroffenen Bürger oderUnternehmen den einklagbaren Anspruch gegen die staatliche Datenschutzaufsichtzu, zu seinem Schutz gegen das die falsche Auskunft veröffentlichendeWirtschaftsunternehmen einzuschreiten. Das ergibt sich aus der Vorschrift des §38 Abs. 5 BDSG. Die Behörde muss jedoch nur dann tätig werden, wenn der Betroffenedie Unrichtigkeit der gegen ihn gerichteten Daten nachgewiesen hat.

 

Urteil des VG Darmstadt vom18.11.2010

5 K 994/10.DA

MMR 2011, 416

 

 

Domain"sonntag.de" zulässig

 

Eine Privatperson mit dem Nachnamen"Sonntag" kann nicht die Eintragung der Domain "sonntag.de"zugunsten eines Gewerbetreibenden verhindern. Eine Namensverletzung kann nurvorliegen, wenn der Dritte, der diesen Namen verwendet, durch die Domain auchals Namensträger identifiziert wird und der private Gebrauch des fremden Namensdurch den Nichtberechtigten zu einer Zuordnungsverwirrung führt. Dies ist nichtder Fall, wenn die Domain - wie hier - auch einen Gattungsbegriff enthält. Internetteilnehmer erwarten unter dieser Domain dann nicht, eine bestimmtePrivatperson mit einer persönlichen oder geschäftlichen Webseite zu finden,zumal sich der Namensträger durchaus unter Zusatz seines Vornamens als“m…sonntag.de” registrieren lassen könnte, wodurch gleichzeitig eine klareZuordnung zu ihm hergestellt würde.

 

Urteil des OLG München vom24.02.2011

24 U 649/10

GRUR-RR 2011, 228

MMR 2011, 386

 

 

Keineermäßigten Abmahngebühren bei unerlaubter Filmveröffentlichung

 

Nach § 97a Abs. 2 UrhG beschränken sich dieAnwaltsgebühren für die erstmalige Abmahnung eines Urheberrechtsverstoßes ineinfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzungaußerhalb des geschäftlichen Verkehrs, also durch eine Privatperson, auf 100Euro.

 

Für das Landgericht Berlinfehlt es bereits an einer unerheblichen Rechtsverletzung, wenn jemand im Rahmeneines sogenannten Filesharingprogramms einen Film ("Der Architekt")noch vor der relevanten Verwertungsphase (Kinostart, DVD-Verkauf) derAllgemeinheit zugänglich macht. Der Rechtsverletzer muss daher die für dieAbmahnung des geschädigten Verlags angefallenen Anwaltsgebühren in voller Höhebezahlen.

 

Beschluss des LG Berlin vom03.03.2011

16 O 433/10

MMR 2011, 401

 

 

Beweislast fürVertragsschluss mit Internetauktionshaus

 

Einaktuelles Urteil des Amtsgerichts Bremen zeigt, dass Internetanbietererhebliche Beweisprobleme beim Nachweis eines online abgeschlossenen Vertragshaben können, wenn der Vertragspartner bestreitet, dass er die entsprechendenErklärungen selbst abgegeben hat, bzw. dass der in seinem Namen Handelndehierzu berechtigt war. Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz, dass derjenige,der Ansprücheaus einem Vertrag herleitet, im Bestreitensfall die anspruchsbegründendenTatsachen beweisen muss.

 

Beruft sich das Internetunternehmen auf denInhalt einer bestimmten Website, auf der die zum Vertragsschluss erforderlichenEingaben angeblich vorgenommen wurden, kann dieser Beweis verlässlich nur unterVerwendung einer elektronisch qualifiziert signierten Dokumentation mitabgeglichenen Zeitstempeln erbracht werden. Ansonsten bleiben dem Anspruchstellernur weniger belastbare Beweismittel wie Ausdrucke oder Zeugenaussagen. Imentschiedenen Fall scheiterte der Betreiber der Auktionsplattform eBay andiesen hohen prozessrechtlichen Hürden. Er konnte letztlich die Eröffnung einesMitgliedskontos nicht nachweisen, nachdem der vermeintliche Vertragspartnerjegliche Mitwirkung an der Onlineanmeldung bestritten hatte. Er hattebehauptet, ein mittlerweile wegen Betrugs in Haft sitzender Bekannter habe denAccount ohne sein Wissen eröffnet und dabei seine Bankverbindung angegeben. ImErgebnis musste eBay die vom Konto eingezogenen Vermittlungsprovisionen wiedererstatten.

 

Urteil des AG Bremen vom 10.03.2011

9 C 58/10

jurisPR-ITR 11/2011, Anm. 3

 

 

StrafbaresAusspähen des privaten Lebensbereichs mittels Trojaner-Software

 

Wer sich auf dem Computer einerPrivatperson mittels einer vorher heimlich installierten Trojaner-Software,durch die die Aktivierung von Webcams auf dem angegriffenen Rechner ermöglichtwird, Aufnahmen aus dem privaten Lebensbereich des Opfers beschafft, macht sichdes Ausspähens von Daten gemäß § 202a StGB strafbar. DieTat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndetwerden.

 

Urteil des AG Düren vom 10.12.2010

10 Ls 275/10

K&R 2011

 

 

Gesetzliche Kündigungsfristbei Webhosting

 

Die Kündigung einesVertrages über Webhosting (Datenspeicherung einer Internetseite) ist - sofernder Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsregelung enthält - nach Auffassungdes Landgerichts Mannheim mit den für die Kündigung von Gewerberäumengesetzlich geregelten Fristen möglich. Danach ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag einesKalendervierteljahrs zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

 

Urteil des LG Mannheim vom 07.12.2010

11 O 273/10

jurisPR-ITR 12/2011, Anm. 4

 

 

BVerwG:Sportwetten im Internet unzulässig

 

Nun ist es auch höchstrichterlich entschieden: Das imgeltenden Glücksspielstaatsvertrag normierte generelle Verbot, Sportwetten undandere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oderhierfür zu werben, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäischesUnionsrecht. Das Internetverbot trägt nach Auffassung desBundesverwaltungsgerichts dazu bei, Jugendliche, Spielsüchtige oder gefährdetePersonen vor der mit problematischem Spielverhalten verbundenen Suchtgefahr undderen möglichen finanziellen Folgen zu schützen.

 

Urteil des BVerwG vom 01.06.2011

8 C5.10

BVerwGonline

 

 

Rückerstattungvon Mautgebühren bei nicht durchgeführter Fahrt

 

Hat ein Lkw-Halter eine über das Internet irrtümlichgebuchte und bezahlte Autobahnfahrt nachweislich nicht durchgeführt, kann ernach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Maut auch nach Ablaufdes Gültigkeitszeitraums der Einbuchung zurückverlangen.

 

Es würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeitwidersprechen, wenn die entrichtete Maut in Fällen nachweislich vollständignicht durchgeführter Fahrten nur dann vom Bundesamt für Güterverkehr nachschriftlichem Antrag erstattet würde, wenn dem Mautschuldner eine Stornierungder Buchung während des Gültigkeitszeitraums bei einem Zahlstellenterminal ander gebuchten Strecke aus tatsächlichen Gründen nicht möglich gewesen ist. DasGericht erklärte die entsprechende Vorschrift in der Lkw-Maut-Verordnung fürunwirksam.

 

Urteildes BVerwG vom 15.06.2011

9 C5.10

BVerwGonline

 

 

 

Bank-und Insolvenzrecht

 

UnwirksameErhebung monatlicher Bankgebühren für die Führungeines Darlehenskontos

 

Der Bundesgerichtshof hat eine Klauselüber die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontosin den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank wegen unangemessenerBenachteiligung der Kunden für unwirksam erklärt. Dies wurde im Wesentlichendamit begründet, dass die Bank für die vereinnahmte Kontoführungsgebühr keineSonderleistung erbringt, sondern mit der Führung des Darlehenskontos lediglichihrer Rechnungslegungspflicht genügt, die eingehenden Darlehensratenordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren.

 

Urteil des BGH vom 07.06.2011

XI ZR 388/10

BB 2011, 1473

 

 

Eintragungdes Insolvenzvermerks bei Grundstück einer Erbengemeinschaft

 

Nach § 32 InsO (Insolvenzordnung) ist die Eröffnungdes Insolvenzverfahrens in das Grundbuch einzutragen, wenn derInsolvenzschuldner (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks ist. Nach einem Urteildes Bundesgerichtshofs muss der Insolvenzvermerkauch dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn das Grundstück im Eigentumeiner Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen nureines Miterben eröffnet wird. Dies wird damit begründet, dass es deminsolventen Miterben ohne Eintragung eines Insolvenzvermerks möglich wäre, angemeinschaftlichen Verfügungen über das Grundstück unter Umgehung desInsolvenzverwalters mitzuwirken.

 

Urteil des BGH vom 19.05.2011

V ZB 197/10

BB 2011, 1601

 

 

 

Baurecht

 

Abriss eines baufälligen Gebäudes

 

Die zuständige Baubehörde darf einbaufälliges Gebäude, von dem eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheitausgeht, durch eine Baufirma auf Kosten des Eigentümers abreißen lassen. Von demnicht mehr bewohnten Haus fielen bereits Steine aus der Giebelmauer auf dieunmittelbar angrenzende Straße. Da ständig mit dem Einsturz zu rechnen und derEigentümer nicht erreichbar war, durfte die Gemeinde sofort handeln. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes belastete denEigentümer mit den Abrisskosten.

 

Beschluss des OVG des Saarlandes vom 03.02.2010

2 A 407/09

BauR 2011, 655

 

 

Altbausanierung: Architektmuss Schallschutz in Planung einbeziehen

 

Wird ein Architekt mitPlanungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung von Altbauwohnungenbeauftragt, hat er in seine Planung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung imVertrag die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen Qualitäts- undKomfortstandards in Bezug auf den Schallschutz zu berücksichtigen. Insbesonderemuss er den Bauherrn auf die höheren Planungs- und Herstellungskostenhinweisen, die zum Erreichen eines dem heutigen Stand entsprechendenSchallschutzes erforderlich sind.

 

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2010

I-5 U25/09

BauR 2010,2142

NJW-RR 2011, 170

 

 

Umlage von Verwaltungskostenzulässig

 

DerBundesgerichtshof hat die im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses ineiner Formularklausel vereinbarte Umlage der "Kosten der kaufmännischenund technischen Hausverwaltung" für zulässig erklärt. Eine solche Umlageist weder überraschend noch benachteiligt sie den Mieter in unangemessenerWeise. Die Umlage von Verwaltungskosten bei Gewerbemietverträgen ist nicht soungewöhnlich, dass der Mieter damit nicht zu rechnen braucht. Die rechtlicheBewertung der Klausel ist auch unabhängig von der Höhe der Kosten, die imEinzelfall auf den Mieter zukommen.

 

Urteildes BGH vom 04.05.2011

XIIZR 112/09

GuT 2011, 48

 

 

 

Recht der freien Berufe

 

KeineFaltenunterspritzungen durch Zahnarzt

 

Das VerwaltungsgerichtMünster hat entschieden, dass die Approbation als Zahnarzt nicht zumUnterspritzen von Falten oder zu anderen kosmetischen Maßnahmen im Gesichtaußerhalb der Lippen berechtigt. Welche Mittel dabei unterspritzt werden, istirrelevant.

 

Urteildes VG Münster vom 19.04.2011

7 K 338/09

ZM 2011, Nr 11, 10

 

 

 

Verkehrsrecht

 

Unfallschaden:Nutzung der betriebseigenen Kfz-Werkstatt

 

Ein Taxiunternehmer erlitt einen unverschuldetenVerkehrsunfall. Die Reparaturkosten für seinen Mercedes rechnete er gegenüberder Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf der Grundlage einesvorgelegten Sachverständigengutachtens ab. In diesem waren die für eineVertragswerkstatt geltenden Stundensätze zugrunde gelegt. Die Versicherungwandte ein, der Inhaber des Taxigeschäfts habe bislang sämtlicheFahrzeugreparaturen in der betriebseigenen Werkstatt durchgeführt.Dementsprechend wurden nur die Stundensätze einer freien Werkstatt erstattet.

 

Das Amtsgericht München gab der Versicherung Recht.Ein Unfallgeschädigter kann grundsätzlich den zur Herstellung der beschädigtenSache erforderlichen Geldbetrag beanspruchen, der aus Sicht eines verständigen,wirtschaftlich denkenden Fahrzeugeigentümers erforderlich ist. Steht - wie hier- von vornherein fest, dass der Unternehmer seine Fahrzeuge stets in dereigenen Werkstatt reparieren lässt, wird sein Schadensersatzanspruch dadurchbestimmt, welche Kosten dafür anfallen. Der Taxiunternehmer musste sich dahermit einem geringeren Ersatzanspruch begnügen.

 

Urteildes AG München vom 31.03.2011

343 C12758/09

Justiz Bayern online

 

 

Ausnahmsweise Absehen von Fahrverbot bei Landtierärztin

 

Das Gericht kann von der Verhängung eines nach der Bußgeldverordnungvorgesehenen Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung des Bußgeldes absehen,wenn die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine besondere Härtebedeutet und die Bestrafung außer Verhältnis zu dem begangenen Verkehrsverstoßsteht.

 

So sah das Amtsgericht Walsrode bei einer Tierärztin mit einer sogenanntenFahrpraxis für Pferde von der angesichts einer festgestelltenGeschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts an sich angezeigtenVerhängung eines einmonatigen Fahrverbots ab. Die Ärztin hätte ohneFührerschein ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dafür wurde die Geldbußeauf 400 Euro erhöht.

 

Urteil des AG Walsrode vom 23.11.2010

5 OWi 345 Js 30073/10(461/10)

DAR 2011, 223

 

 

 

Steuerrecht

 

Berechnung derFreigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung

 

Aufwendungen desArbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung unterliegen nur dann nichtder Lohnsteuerpflicht, wenn die Freigrenze von 110 Euro je teilnehmendemArbeitnehmer nicht überschritten wird. Selbst bei einer nur geringfügigenÜberschreitung ist dann der gesamte Betrag zu versteuern. An der striktenAnwendung der betragsmäßigen Beschränkung ändert auch die besondere Bedeutungder Betriebsveranstaltung (hier Firmenjubiläum einer großen Aktiengesellschaft)nichts. Bei der Berechnung der Gesamtaufwendungen sind auch die Reisekosten fürauswärtige Mitarbeiter zu berücksichtigen.

 

Urteil des FGDüsseldorf vom 07.10.2010

16 K 1295/09 (nicht rechtskräftig)

DStZ 2011, 505

 

 

Steuervorteile durch Lebensversicherung

 

Hat einePersonenhandelsgesellschaft eine Lebensversicherung auf das Leben einesAngehörigen eines Gesellschafters abgeschlossen, so können unter bestimmtenVoraussetzungen Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Vertrag demBetriebsvermögen zuzuordnen sein. Voraussetzung ist, dass der Zweck desVersicherungsabschlusses darin besteht, Mittel für die Tilgung betrieblicherKredite anzusparen und das für Lebensversicherungen charakteristische Elementder finanziellen Absicherung des Todesfallrisikos einer oder mehrererbestimmter Personen demgegenüber in den Hintergrund tritt.

 

Urteil des BFH vom 03.03.2011

IV R 45/08

DStR 2011, 905

BB 2011, 1391

 

 

Umsatzsteuerpflicht vonSchönheitsoperationen

 

Schönheitsoperationen,die nicht medizinisch indiziert sind und deren Kosten nicht von denSozialversicherungsträgern oder als Krankheitsbehandlung von der Krankenkassegetragen werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.

 

Urteil des BFH vom 07.10.2010

V R 17/09

jurisPR-SteuerR 18/2011, Anm. 4

BFH/NV 2011, 865

 

 

Rückstellung für dieAufbewahrung von Geschäftsunterlagen

 

Ein Unternehmer istberechtigt, für die Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eineRückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zurErfüllung der Aufbewahrungspflicht erforderlichen Kosten zu bilden. DieRücklagen haben sich jedoch auf die zum betreffenden Bilanzstichtag bereitsentstanden Unterlagen zu beschränken.

 

Urteil des BFH vom 18.01.2011

X R 14/09

DStR 2011, 662

BB 2011, 1007